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VG Berlin, 28.04.2010 - 19 A 114.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Zulässigkeit der Klageänderung bei Nutzungsuntersagung mit Auswirkung auf Rechtshängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06
Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Bordell
Auszug aus VG Berlin, 28.04.2010 - 19 A 114.07
Die gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte sowie der Streitakte zu den Aktenzeichen VG 19 A 158.06/OVG 2 S 53.06 und des Verwaltungsvorgangs des Beklagten Bezug genommen.
- VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07
"Salon Prestige" darf weiter betrieben werden
Auszug aus VG Berlin, 28.04.2010 - 19 A 114.07
Sofern die Klägerin die Änderung ihrer Klage in ein Feststellungsbegehren mit Blick auf die in dem von der Kammer mit Urteil vom 6. Mai 2009 entschiedenen Verfahren (VG 19 A 91.07; GewArch 2009, 322) gestellten Anträge vorgenommen hat, fehlt es an einer Vergleichbarkeit. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1993 - 3 A 1693/92
Schriftsätzlich erklärte Klageänderung; Weiterführung des Verfahrens; …
Auszug aus VG Berlin, 28.04.2010 - 19 A 114.07
In die selbe Richtung geht die in einer Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 14. September 1993 - 3 A 1693/92 -, NVwZ-RR 1994, S. 423) vertretene Auffassung.
- OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
Inanspruchnahme des Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten …
Die Klägerin muss sich auch nicht entgegenhalten lassen, der in der Vorinstanz erfolgte Übergang auf die Fortsetzungsfeststellungsklage (ohne den Anfechtungsantrag als Hilfsantrag aufrechtzuerhalten) habe dazu geführt, dass die Rechtshängigkeit des ursprünglichen Anfechtungsbegehrens entfallen und die angefochtene abfallrechtliche Anordnung damit bestandskräftig geworden sei, was einer "Rückkehr" zum ursprünglichen Anfechtungsantrag entgegenstehe (vgl. in diesem Sinne für den zu Unrecht erfolgten Übergang auf eine Feststellungsklage: VG Berlin, Urteil vom 28.04.2010 - 19 A 114.07 - juris).